Discussion:
Smartwatch am Steuer erlaubt?
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Scholl
2015-09-14 06:15:27 UTC
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Wie sieht die aktuelle Rechtslage in Deutschland aus? Ist eine
Smartwatch erlaubt, oder müsste ich die als Fahrer ausziehen?


Haben alle Hersteller an einen Do-not-disturb-Modus für die
Autofahrt gedacht?
Frank Bodenschatz
2015-09-14 08:08:10 UTC
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Post by Stefan Scholl
Wie sieht die aktuelle Rechtslage in Deutschland aus? Ist eine
Smartwatch erlaubt, oder müsste ich die als Fahrer ausziehen?
Warum sollte das Tragen einer Smartwatch am Handgelenk verboten sein?
AFAIK ist es auch nicht verboten, während der Fahrt ein Smartphone in
einen Armgurt zu tragen.

Frank
Stefan Scholl
2015-09-14 08:46:08 UTC
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Post by Frank Bodenschatz
Post by Stefan Scholl
Wie sieht die aktuelle Rechtslage in Deutschland aus? Ist eine
Smartwatch erlaubt, oder müsste ich die als Fahrer ausziehen?
Warum sollte das Tragen einer Smartwatch am Handgelenk verboten sein?
Weil es piepst, vibriert und während der Fahrt bedienbar ist. Und
weil Deutschland.
Frank Bodenschatz
2015-09-14 08:55:45 UTC
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Post by Stefan Scholl
Weil es piepst, vibriert und während der Fahrt bedienbar ist. Und
weil Deutschland.
Eine G-Shock piepst auch ab und an, man kann sie während der Fahrt
bedienen ... daher verboten?

Oder kommt es auf die Vibration an? Jede mir bekannte Smartwatch kann
auch stumm/vibrationslos gestellt werden.

Frank
Ralf Brinkmann
2015-09-14 10:02:16 UTC
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Hallo Stefan!
Post by Stefan Scholl
Weil es piepst, vibriert und während der Fahrt bedienbar ist. Und
weil Deutschland.
Ich finde, die Rechtslage dazu ist eigentlich ziemlich eindeutig:

| Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht
| benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des
| Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.

Das heißt, Du darfst die Uhr als Uhr am Handgelenk tragen und auch die
Uhrzeit ablesen, genauso, wie Du ein Smartphone als Navigerät benutzen
darfst, wenn es in einer entsprechenden Halterung befestigt ist. Du
darfst es nur nicht als Mobiltelefon benutzen, also telefonieren oder
Nachrichten schreiben, wenn es dazu gehalten oder in die Hand genommen
werden muss. Sprechen mit Freisprecheinrichtung zum Beispiel geht also.

Gruß, Ralf
--
Windows 10x64 Pro
Opera 33.x
The Bat! Pro 7.0.x
Andreas M. Kirchwitz
2015-09-14 12:07:56 UTC
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Post by Ralf Brinkmann
Das heißt, Du darfst die Uhr als Uhr am Handgelenk tragen und auch die
Uhrzeit ablesen, genauso, wie Du ein Smartphone als Navigerät benutzen
darfst, wenn es in einer entsprechenden Halterung befestigt ist.
Manche Jogger haben für ihr Handy eine Halterung am Ober- oder
Unterarm, teilweise sogar am Handgelenk wie eine normale Uhr.
Wäre dies beim Autofahren dann auch erlaubt? (Die Händen würden
dabei nichts halten. Nur für die Bedienung braucht man natürlich
eine Hand.)
Post by Ralf Brinkmann
Du darfst es nur nicht als Mobiltelefon benutzen, also telefonieren oder
Nachrichten schreiben, wenn es dazu gehalten oder in die Hand genommen
werden muss. Sprechen mit Freisprecheinrichtung zum Beispiel geht also.
Wobei die Rechtsprechung interessanterweise dahin geht, dass es
überhaupt keine Rolle spielt, ob man tatsächlich telefoniert,
SMS schreibt oder twitttert, sondern sobald ein Gerät grundsätzlich
in der Lage wäre, als Telefon genutzt werden zu können, ist es böse,
egal ob genau diese Funktion tatsächlich benutzt wird oder überhaupt
aktiv ist (Flugmodus). Nicht einmal die Zeit darf man ablesen oder
eine Fliege damit erschlagen.

Außer man hat eine Start-Stopp-Automatik ... Andreas
Ralf Brinkmann
2015-09-14 14:38:07 UTC
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Hallo Andreas!
Post by Andreas M. Kirchwitz
Manche Jogger haben für ihr Handy eine Halterung am Ober- oder
Unterarm, teilweise sogar am Handgelenk wie eine normale Uhr.
Wäre dies beim Autofahren dann auch erlaubt? (Die Händen würden
dabei nichts halten. Nur für die Bedienung braucht man natürlich
eine Hand.)
Mir ist kein aktuelles Urteil bekannt, aber ich würde sagen, das reine
Tragen am Arm (wie eine Armbanduhr oder einen Pulsmesser) ist erlaubt,
solange man damit nicht telefoniert oder anderweitig kommuniziert.
Post by Andreas M. Kirchwitz
Wobei die Rechtsprechung interessanterweise dahin geht, dass es
überhaupt keine Rolle spielt, ob man tatsächlich telefoniert,
SMS schreibt oder twitttert, sondern sobald ein Gerät grundsätzlich
in der Lage wäre, als Telefon genutzt werden zu können, ist es böse,
egal ob genau diese Funktion tatsächlich benutzt wird oder überhaupt
aktiv ist (Flugmodus). Nicht einmal die Zeit darf man ablesen oder
eine Fliege damit erschlagen.
Richtig. Solche Urteile gab es. Weil natürlich die Blöden dieser Welt um
eine Ausrede nie verlegen sind und sofort behauptet haben, sie hätten ja
gar nicht telefoniert, sondern nur ihr "Diktiergerät" abgehört (also die
entsprechende Funktion genutzt), haben die Gerichte angefangen,
dagegenzuhalten. Einige Polizei- und Automobilverbände fordern schon
seit längerem, dass diese ganzen Vorschriften mal überprüft und auf
einen sinnvollen Nenner gebracht werden. Zum Beispiel gibt es ja auch
andere Tätigkeiten im Auto, die einen so fordern, dass man dadurch vom
Verkehr abgelenkt werden kann. Und es ist nachweislich nicht das Halten
des Handys alleine, was vom Verkehr ablenkt, sondern das Unterhalten.
Man könnte also genausogut den Sinnlosplausch zweier Frauen im Auto
verbieten. :-) Das wird sicher jeder aufmerksame Verkehrsteilnehmer
schon selbst beobachtet haben. Auch wäre es technisch durchaus machbar,
dass ein Handy im Auto gar nicht ohne Orhstöpsel oder
Freisprecheinrichtung zum Telefonieren benutzt werden kann. Und so
weiter.

Gruß, Ralf
--
Windows 10x64 Pro
Opera 33.x
The Bat! Pro 7.0.x
Frank Bodenschatz
2015-09-15 06:19:10 UTC
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Post by Ralf Brinkmann
Mir ist kein aktuelles Urteil bekannt, aber ich würde sagen, das reine
Tragen am Arm (wie eine Armbanduhr oder einen Pulsmesser) ist erlaubt,
solange man damit nicht telefoniert oder anderweitig kommuniziert.
IANAL, aber ich würde sagen, dass eine Benutzung per Sprachsteuerung
durchaus erlaubt ist, solange das Gerät nicht in der Hand gehalten wird.

Frank
Ralf Brinkmann
2015-09-15 07:01:16 UTC
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Hallo Frank!
Post by Frank Bodenschatz
Post by Ralf Brinkmann
Mir ist kein aktuelles Urteil bekannt, aber ich würde sagen, das reine
Tragen am Arm (wie eine Armbanduhr oder einen Pulsmesser) ist erlaubt,
solange man damit nicht telefoniert oder anderweitig kommuniziert.
IANAL, aber ich würde sagen, dass eine Benutzung per Sprachsteuerung
durchaus erlaubt ist, solange das Gerät nicht in der Hand gehalten wird.
Das sehe ich auch so. Ist ja praktisch wie beim Handytelefonieren per
Freisprecheinrichtung.

Gruß, Ralf
--
Windows 10x64 Pro
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The Bat! Pro 7.0.x
Arno Welzel
2015-09-15 06:35:51 UTC
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Post by Andreas M. Kirchwitz
Post by Ralf Brinkmann
Das heißt, Du darfst die Uhr als Uhr am Handgelenk tragen und auch die
Uhrzeit ablesen, genauso, wie Du ein Smartphone als Navigerät benutzen
darfst, wenn es in einer entsprechenden Halterung befestigt ist.
Manche Jogger haben für ihr Handy eine Halterung am Ober- oder
Unterarm, teilweise sogar am Handgelenk wie eine normale Uhr.
Wäre dies beim Autofahren dann auch erlaubt? (Die Händen würden
dabei nichts halten. Nur für die Bedienung braucht man natürlich
eine Hand.)
Der entscheidende Aspekt ist wohl, dass man durch Geräte aller Art vom
Fahren abgelenkt werden kann und dadurch einen Unfall verursacht.

Bei Handys unterstellt man halt, dass da die Gefahr am größten ist, wenn
das Gerät aktiv bedient werden muss es dabei in der Hand hält. Man hat
dann auch nur noch eine Hand am Steuer und kann im Ernstfall nicht mehr
so gut reagieren, wenn ein schnelles Ausweich- oder Bremsmanöver nötig ist.
--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Karl Davis
2015-09-15 21:05:46 UTC
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Post by Arno Welzel
Der entscheidende Aspekt ist wohl, dass man durch Geräte aller Art vom
Fahren abgelenkt werden kann und dadurch einen Unfall verursacht.
Der entscheidende Aspekt ist StVO §23 (1a), siehe auch:
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

Dort steht "Mobil- oder Autotelefon". Dort steht NICHT:
- Smartwatch
- Gadget
- iPod
- Fotoapparat
- Headset
oder gar
- "Geräte aller Art"

Eine SmartWATCH ist per definitionem immer noch in erster Linie eine
Uhr, wenn auch "smart". Man darf daran also rumfummeln wie man will,
auch wenn man damit telefonieren kann.


Karl
--
Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
Arno Welzel
2015-09-16 09:17:46 UTC
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Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Der entscheidende Aspekt ist wohl, dass man durch Geräte aller Art vom
Fahren abgelenkt werden kann und dadurch einen Unfall verursacht.
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
- Smartwatch
- Gadget
- iPod
- Fotoapparat
- Headset
oder gar
- "Geräte aller Art"
Und in §23 StVO Absatz 1 steht:

"Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und
das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den
Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Und auf eine Smartwatch zu schauen, statt auf die Straße, beeinträchtigt
die Sicht definitiv und eine Smartwatch ist auch zu "Geräte" zuzuordnen.
Post by Karl Davis
Eine SmartWATCH ist per definitionem immer noch in erster Linie eine
Uhr, wenn auch "smart". Man darf daran also rumfummeln wie man will,
auch wenn man damit telefonieren kann.
Wenn man dann wegen mangelnder Aufmerksamkeit einen Unfall verursacht,
dürfte man aber sicher eine Teilschuld zugestanden bekommen.

Portable DVD-Player im Auto sind ebenfalls nicht explizit in §23 StVO
aufgeführt. Trotzdem dürfte man bei einer Polizeikontrolle Probleme
bekommen, wenn man einen portablen DVD-Player auf dem Armaturenbrett
über dem Lenkrad positioniert hat.
--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
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http://fahrradzukunft.de
Frank Bodenschatz
2015-09-16 12:10:07 UTC
Permalink
Post by Arno Welzel
Portable DVD-Player im Auto sind ebenfalls nicht explizit in §23 StVO
aufgeführt. Trotzdem dürfte man bei einer Polizeikontrolle Probleme
bekommen, wenn man einen portablen DVD-Player auf dem Armaturenbrett
über dem Lenkrad positioniert hat.
Keifende Schwiegermütter bzw. Ehefrauen auf dem Beifahrersitz sind
ebenfalls nicht explizit genannt, fallen aber dennoch unter Besetzung.

Frank
Karl Davis
2015-09-16 19:16:15 UTC
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Post by Arno Welzel
"Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und
das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den
Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."
Und auf eine Smartwatch zu schauen, statt auf die Straße, beeinträchtigt
die Sicht definitiv und eine Smartwatch ist auch zu "Geräte" zuzuordnen.
Eine Smartwatch, welche die Sicht beeinträchtigt, dürfte aber _sehr_
groß sein. Du musst so etwas auch deuten können. Wäre Deine derzeitige
Deutung korrekt, so wäre die Bedienung des Autoradio, der Klimaanlage
oder des Lenkstockhebel ebensowenig legal, denn wenn man darauf schaut,
behindern sie naturgemäß auch die Sicht auf die Straße...
Post by Arno Welzel
Wenn man dann wegen mangelnder Aufmerksamkeit einen Unfall verursacht,
dürfte man aber sicher eine Teilschuld zugestanden bekommen.
Das hängt aber nicht mit dem "Handy-Paragraphen" zusammen, sondern mit
Deiner allgemeinen Sorgfaltspflicht als Fahrzeugführer.
Post by Arno Welzel
Portable DVD-Player im Auto sind ebenfalls nicht explizit in §23 StVO
aufgeführt. Trotzdem dürfte man bei einer Polizeikontrolle Probleme
bekommen, wenn man einen portablen DVD-Player auf dem Armaturenbrett
über dem Lenkrad positioniert hat.
Wenn ein Gerät im Sichtbereich des Fahrzeugführers angebracht ist,
bekommt man damit _immer_ Probleme, selbst wenn es ein Ziegelstein ist.
Aber wer positioniert seine Smartwatch auf dem Armaturenbrett über dem
Lenkrad, welchen Sinn soll das haben?


Karl
--
Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
Arno Welzel
2015-09-17 09:49:24 UTC
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[...]
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Portable DVD-Player im Auto sind ebenfalls nicht explizit in §23 StVO
aufgeführt. Trotzdem dürfte man bei einer Polizeikontrolle Probleme
bekommen, wenn man einen portablen DVD-Player auf dem Armaturenbrett
über dem Lenkrad positioniert hat.
Wenn ein Gerät im Sichtbereich des Fahrzeugführers angebracht ist,
bekommt man damit _immer_ Probleme, selbst wenn es ein Ziegelstein ist.
Aber wer positioniert seine Smartwatch auf dem Armaturenbrett über dem
Lenkrad, welchen Sinn soll das haben?
Um sie im Blickfeld zu haben, ohne erst den Blick auf das Handgelenk
wenden zu müssen.
--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Karl Davis
2015-09-17 12:23:02 UTC
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Post by Arno Welzel
[...]
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Portable DVD-Player im Auto sind ebenfalls nicht explizit in §23 StVO
aufgeführt. Trotzdem dürfte man bei einer Polizeikontrolle Probleme
bekommen, wenn man einen portablen DVD-Player auf dem Armaturenbrett
über dem Lenkrad positioniert hat.
Wenn ein Gerät im Sichtbereich des Fahrzeugführers angebracht ist,
bekommt man damit _immer_ Probleme, selbst wenn es ein Ziegelstein ist.
Aber wer positioniert seine Smartwatch auf dem Armaturenbrett über dem
Lenkrad, welchen Sinn soll das haben?
Um sie im Blickfeld zu haben, ohne erst den Blick auf das Handgelenk
wenden zu müssen.
Was eine Idiotie. Dafür steckt doch das Smartfon im Halter...

Karl
--
Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
Arno Welzel
2015-09-18 08:42:40 UTC
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Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
[...]
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Portable DVD-Player im Auto sind ebenfalls nicht explizit in §23 StVO
aufgeführt. Trotzdem dürfte man bei einer Polizeikontrolle Probleme
bekommen, wenn man einen portablen DVD-Player auf dem Armaturenbrett
über dem Lenkrad positioniert hat.
Wenn ein Gerät im Sichtbereich des Fahrzeugführers angebracht ist,
bekommt man damit _immer_ Probleme, selbst wenn es ein Ziegelstein ist.
Aber wer positioniert seine Smartwatch auf dem Armaturenbrett über dem
Lenkrad, welchen Sinn soll das haben?
Um sie im Blickfeld zu haben, ohne erst den Blick auf das Handgelenk
wenden zu müssen.
Was eine Idiotie. Dafür steckt doch das Smartfon im Halter...
Auch dafür muss man ja erst den Blick zur Seite wenden.
--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Karl Davis
2015-09-18 17:33:13 UTC
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Post by Arno Welzel
Auch dafür muss man ja erst den Blick zur Seite wenden.
Meines steckt nicht an der Seite.

Karl
--
Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
Arno Welzel
2015-09-21 08:12:37 UTC
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Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Auch dafür muss man ja erst den Blick zur Seite wenden.
Meines steckt nicht an der Seite.
Sondern? Direkt im Blickfeld hinter dem Lenkrad?
--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Thomas Einzel
2015-09-21 18:12:12 UTC
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Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Auch dafür muss man ja erst den Blick zur Seite wenden.
Meines steckt nicht an der Seite.
Sondern? Direkt im Blickfeld hinter dem Lenkrad?
In einigen Autos kann man seit wenigen Jahren (ok, einige seit
Jahrzehnten) Telefone in Armlehne, Handschuhfach usw. eindocken oder
laden, der Rest geht je nach Ausführung per Kabel, BT,
rSAP/SIM-Access-Profile an Display, Bedienung oder bei rSAP an das quasi
Clone-Telefon samt Antennenanschluss. Bedienung per Lenkradtasten
und/oder Sprache, Signalisierung via Display neben dem Tacho und/oder
Mittelkonsole. Ein Telefon sieht man da nicht mehr, was ggf. die
Haltbarkeit der Seitenscheiben verlängern kann.
--
Thomas
Karl Davis
2015-09-21 18:17:27 UTC
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Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Auch dafür muss man ja erst den Blick zur Seite wenden.
Meines steckt nicht an der Seite.
Sondern? Direkt im Blickfeld hinter dem Lenkrad?
Nein. VR-Brille aus Pappe, was sonst.


Karl
--
Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
Arno Welzel
2015-09-22 14:33:33 UTC
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Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Auch dafür muss man ja erst den Blick zur Seite wenden.
Meines steckt nicht an der Seite.
Sondern? Direkt im Blickfeld hinter dem Lenkrad?
Nein. VR-Brille aus Pappe, was sonst.
Im Auto, während der Fahrt?
--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Karl Davis
2015-09-22 17:13:21 UTC
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Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Auch dafür muss man ja erst den Blick zur Seite wenden.
Meines steckt nicht an der Seite.
Sondern? Direkt im Blickfeld hinter dem Lenkrad?
Nein. VR-Brille aus Pappe, was sonst.
Im Auto, während der Fahrt?
https://goo.gl/R1AR8q

Karl
--
Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
Arno Welzel
2015-09-23 08:59:37 UTC
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Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Auch dafür muss man ja erst den Blick zur Seite wenden.
Meines steckt nicht an der Seite.
Sondern? Direkt im Blickfeld hinter dem Lenkrad?
Nein. VR-Brille aus Pappe, was sonst.
Im Auto, während der Fahrt?
https://goo.gl/R1AR8q
Wozu so polemisch? Du kannst auch einfach sagen, was Du konkret mit
"steckt nicht an der Seite" meinst.
--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Karl Davis
2015-09-23 12:58:04 UTC
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Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Auch dafür muss man ja erst den Blick zur Seite wenden.
Meines steckt nicht an der Seite.
Sondern? Direkt im Blickfeld hinter dem Lenkrad?
Nein. VR-Brille aus Pappe, was sonst.
Im Auto, während der Fahrt?
https://goo.gl/R1AR8q
Wozu so polemisch? Du kannst auch einfach sagen, was Du konkret mit
"steckt nicht an der Seite" meinst.
Stellt sich wohl eher die Frage, was du mit "Blick zur Seite wenden"
meinst. Blick zur Seiten wenden heißt für mich "aus dem Seitenfenster
schauen". Das muss ich nicht, wenn das Telefon/Navi/whatever da steckt,
wo es auch Hersteller hin verbannen: an einer Konsole an der
Mittelkonsole.


Karl
--
Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
Arno Welzel
2015-09-25 14:08:53 UTC
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Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Auch dafür muss man ja erst den Blick zur Seite wenden.
Meines steckt nicht an der Seite.
Sondern? Direkt im Blickfeld hinter dem Lenkrad?
Nein. VR-Brille aus Pappe, was sonst.
Im Auto, während der Fahrt?
https://goo.gl/R1AR8q
Wozu so polemisch? Du kannst auch einfach sagen, was Du konkret mit
"steckt nicht an der Seite" meinst.
Stellt sich wohl eher die Frage, was du mit "Blick zur Seite wenden"
meinst. Blick zur Seiten wenden heißt für mich "aus dem Seitenfenster
schauen". Das muss ich nicht, wenn das Telefon/Navi/whatever da steckt,
wo es auch Hersteller hin verbannen: an einer Konsole an der
Mittelkonsole.
Ich meinte mit "Blick zur Seite wenden" eben genau das - nicht mehr
gerade aus auf die Straße schauen sondern den Blick nach links oder
rechts wenden, um ein dort befindliches Gerät zu bedienen.

Deswegen sind Tachos üblicherweise auch direkt im Blickfeld des Fahrers
angebracht und nicht auf der Mittelkonsole, weil es oft einfacher ist,
den Blick zu senken als zur Seite zu wenden. Auch bei vielen
Computerspielen sind die wichtigsten Anzeigen während des Spiels meist
am unteren Rand und nicht rechts oder links, obwohl da bei Monitoren im
Breitbild-Format viel eher Platz wäre.
--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Karl Davis
2015-09-25 17:18:37 UTC
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Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Stellt sich wohl eher die Frage, was du mit "Blick zur Seite wenden"
meinst. Blick zur Seiten wenden heißt für mich "aus dem Seitenfenster
schauen". Das muss ich nicht, wenn das Telefon/Navi/whatever da steckt,
wo es auch Hersteller hin verbannen: an einer Konsole an der
Mittelkonsole.
Ich meinte mit "Blick zur Seite wenden" eben genau das - nicht mehr
gerade aus auf die Straße schauen sondern den Blick nach links oder
rechts wenden, um ein dort befindliches Gerät zu bedienen.
Deswegen sind Tachos üblicherweise auch direkt im Blickfeld des Fahrers
angebracht und nicht auf der Mittelkonsole, weil es oft einfacher ist,
den Blick zu senken als zur Seite zu wenden. Auch bei vielen
Computerspielen sind die wichtigsten Anzeigen während des Spiels meist
am unteren Rand und nicht rechts oder links, obwohl da bei Monitoren im
Breitbild-Format viel eher Platz wäre.
Also bei mir ist der Tacho unten, ich muss für den Blick auf den Tacho
den Blick von der Straße senken. Direkt im Blickfeld befindet sich
allerhöchstens "der gute Stern". Aber wer weiß, vielleicht bist du ja
auch ein Sitz-Zwerg - so einer, der zwischen Tacho und Lenkrad
durchschauen muss, um die Straße zu sehen...


Karl
--
Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
Arno Welzel
2015-09-28 12:17:38 UTC
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Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Stellt sich wohl eher die Frage, was du mit "Blick zur Seite wenden"
meinst. Blick zur Seiten wenden heißt für mich "aus dem Seitenfenster
schauen". Das muss ich nicht, wenn das Telefon/Navi/whatever da steckt,
wo es auch Hersteller hin verbannen: an einer Konsole an der
Mittelkonsole.
Ich meinte mit "Blick zur Seite wenden" eben genau das - nicht mehr
gerade aus auf die Straße schauen sondern den Blick nach links oder
rechts wenden, um ein dort befindliches Gerät zu bedienen.
Deswegen sind Tachos üblicherweise auch direkt im Blickfeld des Fahrers
angebracht und nicht auf der Mittelkonsole, weil es oft einfacher ist,
den Blick zu senken als zur Seite zu wenden. Auch bei vielen
Computerspielen sind die wichtigsten Anzeigen während des Spiels meist
am unteren Rand und nicht rechts oder links, obwohl da bei Monitoren im
Breitbild-Format viel eher Platz wäre.
Also bei mir ist der Tacho unten, ich muss für den Blick auf den Tacho
den Blick von der Straße senken. Direkt im Blickfeld befindet sich
[...]

Eben - "Blick senken" sagte ich ja.
--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de
Harald E.
2015-10-26 18:02:34 UTC
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Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Post by Arno Welzel
Post by Karl Davis
Stellt sich wohl eher die Frage, was du mit "Blick zur Seite wenden"
meinst. Blick zur Seiten wenden heißt für mich "aus dem Seitenfenster
schauen". Das muss ich nicht, wenn das Telefon/Navi/whatever da steckt,
wo es auch Hersteller hin verbannen: an einer Konsole an der
Mittelkonsole.
Ich meinte mit "Blick zur Seite wenden" eben genau das - nicht mehr
gerade aus auf die Straße schauen sondern den Blick nach links oder
rechts wenden, um ein dort befindliches Gerät zu bedienen.
Deswegen sind Tachos üblicherweise auch direkt im Blickfeld des Fahrers
angebracht und nicht auf der Mittelkonsole, weil es oft einfacher ist,
den Blick zu senken als zur Seite zu wenden. Auch bei vielen
Computerspielen sind die wichtigsten Anzeigen während des Spiels meist
am unteren Rand und nicht rechts oder links, obwohl da bei Monitoren im
Breitbild-Format viel eher Platz wäre.
Also bei mir ist der Tacho unten, ich muss für den Blick auf den Tacho
den Blick von der Straße senken. Direkt im Blickfeld befindet sich
[...]
Eben - "Blick senken" sagte ich ja.
Lancia und co haben teilweise Tacho usw mittig im Fahrzeug.
Gruß v H

Andreas M. Kirchwitz
2015-09-16 18:00:49 UTC
Permalink
Post by Karl Davis
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
- Smartwatch
- Gadget
- iPod
- Fotoapparat
- Headset
oder gar
- "Geräte aller Art"
Eine SmartWATCH ist per definitionem immer noch in erster Linie eine
Uhr, wenn auch "smart". Man darf daran also rumfummeln wie man will,
auch wenn man damit telefonieren kann.
Natürlich kann man sich jetzt streiten, ob eine Smartwatch, mit der
man telefonieren kann, nicht auch als Mobil- oder Autotelefon zählt,
aber solange die Smartwatch am Handgelenk befestigt ist und nicht
in der Hand gehalten werden muss, dürfte es gesetzeskonform sein.

Ist ein Smartphone überhaupt noch in erster Linie ein Telefon?
Die meisten Käufer telefonieren damit nicht. Manche haben damit
noch nie ein Gespräch geführt. Smartphones hat man vor allem
wegen des mobilen Internet-Zugangs.

Wäre durchaus spannend, wie das ein Richter in einem aktuellen
Prozess bewerten würde.

Rechtsprechung ist ja zum Glück nicht in Stein gemeißelt.

Grüße ... Andreas
Karl Davis
2015-09-16 19:20:20 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Natürlich kann man sich jetzt streiten, ob eine Smartwatch, mit der
man telefonieren kann, nicht auch als Mobil- oder Autotelefon zählt,
aber solange die Smartwatch am Handgelenk befestigt ist und nicht
in der Hand gehalten werden muss, dürfte es gesetzeskonform sein.
Da kann man sich gerne drüber streiten, aber ich würde sogar Wetten
abschließen, daß eine Smartwatch kein "Mobil- oder Autotelefon" ist,
denn letztlich bestimmt die Hauptfunktion die Bezeichnung. Wäre es
anders, könnte ich ja einfachst aus meinem Note-1, welches ich
ausschließlich als Navi benutze, die SIM herausnehmen, es "Navi" nennen
und schon wäre die Bedienung bzw. das in-die-Hand-nehmen während der
Fahrt ebenso zulässig wie bei einem HansHans. Funktioniert aber nicht,
probier's aus... ;-)
Post by Andreas M. Kirchwitz
Wäre durchaus spannend, wie das ein Richter in einem aktuellen
Prozess bewerten würde.
Rechtsprechung ist ja zum Glück nicht in Stein gemeißelt.
Stimmt, aber leider kommt es nicht auf Deine Haupt-Nutzung an, sondern
auf den Wortlaut des Gesetzes. Siehe mein Note-1-Beispiel.


Karl
--
Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
Karl Davis
2015-09-15 21:01:06 UTC
Permalink
Post by Ralf Brinkmann
| Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht
| benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des
| Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.
Das heißt, Du darfst die Uhr als Uhr am Handgelenk tragen und auch die
Uhrzeit ablesen, genauso, wie Du ein Smartphone als Navigerät benutzen
darfst, wenn es in einer entsprechenden Halterung befestigt ist. Du
darfst es nur nicht als Mobiltelefon benutzen, also telefonieren oder
Nachrichten schreiben, wenn es dazu gehalten oder in die Hand genommen
werden muss. Sprechen mit Freisprecheinrichtung zum Beispiel geht also.
Wenigstens einer, der neben dem üblichen Gefasel hier auch was
Sinnvolles beitragen kann.


Karl
--
Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
Detlef Wirsing
2015-09-14 12:09:45 UTC
Permalink
Post by Stefan Scholl
Post by Frank Bodenschatz
Post by Stefan Scholl
Wie sieht die aktuelle Rechtslage in Deutschland aus? Ist eine
Smartwatch erlaubt, oder müsste ich die als Fahrer ausziehen?
Warum sollte das Tragen einer Smartwatch am Handgelenk verboten sein?
Weil es piepst, vibriert und während der Fahrt bedienbar ist. Und
weil Deutschland.
In anderen Ländern werden die Menschen bestimmt auch nicht gern über
den Haufen gefahren. Ich bin beim Telefonieren mit
Freisprecheinrichtung ohne zu Bremsen in den vollen Kreisverkehr
gefahren und in der Mitte gelandet. Nicht, weil es Probleme mit dem
Handling gab, sondern weil das Gespräch zu sehr abgelenkt hat. Das
liegt Jahre zurück. Seitdem bin ich immer bei nächster Gelegenheit
rechts ran gefahren und habe zurückgerufen.

Ich würde mich freuen, wenn auch was gegen vor sich hin baselnde
Fußgänger unternommen wird, die beim Gehen außer dem Handy vor der
Nase nichts mehr sehen. Wohlgemerkt bin ich nicht für ein generelles
Verbot, aber wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird, sollten spürbare
Bußgelder erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Wirsing
Ralf Brinkmann
2015-09-14 14:40:36 UTC
Permalink
Hallo Detlef!
Nicht, weil es Probleme mit dem Handling gab, sondern weil das
Gespräch zu sehr abgelenkt hat.
Absolute Zustimmung.
wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird, sollten spürbare Bußgelder
erhoben werden.
Das ist überhaupt das größte Problem in Deutschland. Da werden
halbherzige Vorschriften gemacht, zu viele Ausnahmen, keine Kontrollen
und lächerliche Bußgelder, wenn man überhaupt mal erwischt wird.

Gruß, Ralf
--
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Andreas M. Kirchwitz
2015-09-15 01:00:49 UTC
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Post by Detlef Wirsing
Ich bin beim Telefonieren mit
Freisprecheinrichtung ohne zu Bremsen in den vollen Kreisverkehr
gefahren und in der Mitte gelandet. Nicht, weil es Probleme mit dem
Handling gab, sondern weil das Gespräch zu sehr abgelenkt hat. Das
liegt Jahre zurück. Seitdem bin ich immer bei nächster Gelegenheit
rechts ran gefahren und habe zurückgerufen.
Ja, das spricht mir aus der Seele. Gespräche im Auto zwischen den
dort Anwesenden sind zwar auch ablenkend, doch alle im Auto sehen
die aktuelle Verkehrssituation und verstehen es (besser), wenn
der Fahrer sich auch mal aufs Autofahren statt nur aufs Plappern
konzentriert.

Beim Telefonieren im Auto (egal ob mit Handy in der Hand oder per
Freisprecheinrichtung) weiß die Person am anderen Ende nicht, wann
sie mal kurz die Klappe halten muss oder warum der Fahrer manchmal
nicht so schnell antworten kann.

Vielleicht kann man das mit der Zeit erlernen, doch wenn ich mir
den katastrophalen Fahrstil solcher Autofahrer anschaue, die gerade
offensichtlich telefonieren, dann scheint die Erlernbarkeit ziemlich
schwierig zu sein.
Post by Detlef Wirsing
Ich würde mich freuen, wenn auch was gegen vor sich hin baselnde
Fußgänger unternommen wird, die beim Gehen außer dem Handy vor der
Nase nichts mehr sehen. Wohlgemerkt bin ich nicht für ein generelles
Verbot, aber wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird, sollten spürbare
Bußgelder erhoben werden.
Wirksam kontrollieren kann man die (unerlaubte) Nutzung von Handys
im Straßenverkehr nur schwer.

Wie haben andere Länder auf der Welt das Problem gelöst?
Falls überhaupt...

Grüße, Andreas
Detlef Wirsing
2015-09-15 10:00:06 UTC
Permalink
Andreas M. Kirchwitz schrieb:

[...]
Post by Andreas M. Kirchwitz
Wirksam kontrollieren kann man die (unerlaubte) Nutzung von Handys
im Straßenverkehr nur schwer.
[...]

Ich meine auch nicht, daß jetzt bundesweit Kontrollen durchgeführt
werden sollen. Aber wenn sowas einem der vielen Ordnungshüter
auffällt, sollte eingegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Wirsing
Stefan Scholl
2015-09-17 08:30:19 UTC
Permalink
Aktueller Plan (besitze noch keine Smartwatch): Prüfen wie
umständlich es ist vor und nach der Fahrt ein "Bitte nicht
stören"-Modus zu wechseln. Wenn zu umständlich, dann ausziehen.
Irgendwelche Vibrationen statt Töne möchte ich bei der Fahrt auch
nicht haben.

Smartphone steckt auch stumm gestellt in einem Rucksack, ohne per
Bluetooth mit dem Auto verbunden zu sein. (Sofern es nicht als
Navi in der Halterung benutzt werden muss. Selten.)
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