Post by Arno WelzelPost by Michael LandenbergerDoch, die Frage war, welche Kosten eines Gesprächs der *Angerufene*
übernehmen muss.
Nein, die Frage war "Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene
etwas bezahlen muss" - also "etwas", nicht "alles".
Das R-Gespräch zahlt zunächst einmal der Anrufer. Bei den Roaming-Gebühren
gehe ich bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass die auch bei
R-Gesprächen vom Angerufenen bezahlt werden müssen. Das ist aber nicht anders
als bei normalen Anrufen (also solchen, die nicht als R-Gespräch angemeldet
wurden).
Auf Roaming-Gebühren für den Angerufenen bezog sich die erste Frage des OP:
| Stimmt es, dass die Roaming-Gebühren (Auslandsanteil) grundsätzlich der
| Angerufene tragen muss?
Diese Frage kann man ganz klar mit "ja" beantworten. Es sei denn, er
telefoniert über einen Anschluss, dessen Kosten er nicht tragen muss (z. B.
einem Diensthandy, bei dem der Arbeitgeber die Kosten trägt).
Danach fragt der OP nach weiteren Szenarien, in denen der Angerufene etwas
bezahlen muss:
| Gibt es noch andere Szenarien, wo der Angerufene etwas bezahlen muss
| (Festnetz oder Mobil)?
Die Roaming-Gebühren hatten wir zu diesem Zeitpunkt bereits abgehandelt (ob
diese bei normalen oder bei R-Gesprächen anfallen, ist irrelevant), also waren
jetzt weitere Szenarien gefragt, in denen für den Angerufenen Kosten
entstehen. In diesem Zusammenhang ein R-Gespräch zu nennen, bei dem für den
Angerufenen genau die gleichen Kosten entstehen wie bei den (bereits
abgehandelten) normalen, eingehenden Anrufen, ist dann schon leicht schräg.
Auf keinen Fall beantwortet es die Frage des OP.
Gruß
Michael